Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 24.10.2017

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   BVerwG, 18.04.2016 - 3 B 39.15   

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https://dejure.org/2016,8717
BVerwG, 18.04.2016 - 3 B 39.15 (https://dejure.org/2016,8717)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2016 - 3 B 39.15 (https://dejure.org/2016,8717)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2016 - 3 B 39.15 (https://dejure.org/2016,8717)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    VwRehaG § 1 Abs. 1 und 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Soldat auf Zeit; DDR; Grenztruppen; Entlassungsantrag; Versetzung in den Grundwehrdienst; Degradierung; Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwRehaG § 1 Abs. 1 und 2
    Auslegung der Klageschrift; Begründungsmängel; Beruhen auf Verfahrensfehler; Besorgnis der Befangenheit; DDR-Recht; Degradierung zum Gefreiten; Entlassung; Gegenstand des Klagebegehrens; Gericht; Geschäftsstelle; Grundwehrdienst; Klageerhebung; Rechtspraxis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 VwRehaG, § 1 Abs 2 VwRehaG, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Degradierung eines Soldaten auf Zeit der DDR

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Annahme einer rehabilitierungsfähige Maßnahme bei der Degradierung eines bei den Grenztruppen der DDR eingesetzten Soldaten auf Zeit

  • rewis.io

    Degradierung eines Soldaten auf Zeit der DDR

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsvoraussetzungen zur Annahme einer rehabilitierungsfähige Maßnahme bei der Degradierung eines bei den Grenztruppen der DDR eingesetzten Soldaten auf Zeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.07.2003 - 3 B 72.03
    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 3 B 39.15
    Außerdem ist in den Blick zu nehmen, welche Folgen die Degradierung für den Kläger im Einzelfall hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 3 B 72.03 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2016 - 3 B 39.15
    Der Senat hat das Beschwerdevorbringen des Klägers mit Beschluss vom 3. März 2016 über die Ablehnung von Prozesskostenhilfe (BVerwG 3 PKH 3.15) im Einzelnen gewürdigt und ausgeführt, dass und warum keiner der geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO vorliegt.
  • BVerwG, 24.10.2017 - 3 KSt 4.17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz der Urkundsbeamtin des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 2016 für das Verfahren BVerwG 3 B 39.15 (Kassenzeichen 1180 0344 3249) ist nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthaft.

    Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 18. Mai 2017 den Berichterstatter im Verfahren BVerwG 3 B 39.15 , für das die streitigen Kosten erhoben werden, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

    Dieser Antrag ist offensichtlich unzulässig, wie der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage in den Verfahren BVerwG 3 B 38.15 und 3 B 39.15 entschieden hat.

    Der Kläger macht insoweit, gestützt auf § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG, eine unrichtige Sachbehandlung durch das Verwaltungsgericht geltend, die sich in den Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 38.15 und 3 B 39.15 beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt habe.

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   BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15, 3 B 39.15   

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https://dejure.org/2017,46828
BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15, 3 B 39.15 (https://dejure.org/2017,46828)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2017 - 3 B 38.15, 3 B 39.15 (https://dejure.org/2017,46828)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 3 B 38.15, 3 B 39.15 (https://dejure.org/2017,46828)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.10.2017 - 3 KSt 4.17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Soweit sich das Ablehnungsgesuch auf das anhängige Verfahren BVerwG 3 KSt 4.17 (3 B 39.15 ) über die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung vom 23. Mai 2016 bezieht, ist darüber gesondert zu befinden.
  • BVerwG, 27.06.2017 - 6 PKH 2.17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Offensichtlich unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch unter anderem, wenn es für sich allein ohne jede weitere Aktenkenntnis offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 6 PKH 2.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:270617B6PKH2.17.0] - juris Rn. 5).
  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 72/98

    Befangenheit eines Schiedsrichters

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 - Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 4 B 43.06

    Möglichkeit der Richterablehnung nach Abschluss eines rechtskräftigen Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 - Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 - Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 - Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ein abgelehnter Richter darf ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 f. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als offensichtlich unzulässig zu qualifizieren ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 - juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2017 - 3 B 38.15
    Ablehnungsgründe können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - III ZR 72/98 - BGHZ 141, 90 und Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 4 B 43.06 - Rn. 2; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. April 2011 - 1 BvR 2411/10 - NJW 2011, 2191 ).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 2.15

    Rehabilitierungsbegehren nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG )

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 38.15 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

    Dem Kläger kann für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens BVerwG 3 B 38.15 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 15. April 2015 Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil seine Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Die Prüfung der Beschwerdegründe des Verfahrens BVerwG 3 B 38.15, die der Kläger zur Begründung seines Prozesskostenhilfeantrags anführt, ergibt, dass die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts aller Voraussicht nach ohne Erfolg bleiben wird.

    Diese Erwägungen gelten gleichermaßen für die Beschwerde BVerwG 3 B 38.15.

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